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   OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19   

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https://dejure.org/2019,37423
OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19 (https://dejure.org/2019,37423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.10.2019 - 4 W 818/19 (https://dejure.org/2019,37423)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 4 W 818/19 (https://dejure.org/2019,37423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2005 § 3 Abs. 5
    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung durch Nötigung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 3/94

    Obliegenheitsverletzung; Versicherungsschutz; Unterscheidung von Risikobegrenzung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19
    Damit lag eine Risikobegrenzung vor (vgl. auch BGH VersR 1990, Seite 482; BGH VersR 1995, Seite 328; OLG Köln, Recht und Schaden 1993, Seite 119; vgl. auch Römer in Römer/Langheid "VVG", § 6 VVG Rdn. 7; Harbauer "ARB", 6. Aufl., § 4 ARB 75 Rdn. 144 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88

    Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19
    Damit lag eine Risikobegrenzung vor (vgl. auch BGH VersR 1990, Seite 482; BGH VersR 1995, Seite 328; OLG Köln, Recht und Schaden 1993, Seite 119; vgl. auch Römer in Römer/Langheid "VVG", § 6 VVG Rdn. 7; Harbauer "ARB", 6. Aufl., § 4 ARB 75 Rdn. 144 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.05.2003 - 9 U 153/02

    Ausschluss einer Leistung aus einer bestehenden Rechtschutzversicherung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19
    Nicht ist zusätzlich erforderlich, dass der Kläger die notwendige Interessenwahrnehmung und die Kostenbelastung des Rechtsschutzversicherers in seinen Vorsatz mit aufgenommen hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2003 - 9 U 153/02 -, Rn. 8 - 9, juris; Langheid/Rixecker VVG, 6. Aufl., § 81 VVG Rn. 45 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 7 U 179/98
    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 W 818/19
    Daher reicht die in den Kündigungsschreiben der damaligen Arbeitgeberin des Beklagten diese vorgeworfene Verhaltensweise der "versuchten Erpressung bzw. Nötigung" aus, eine vorsätzliche zur Versagung des Deckungsschutzes führende Pflichtverletzung anzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 1999 - 7 U 179/98 -, Rn. 4 - 5, juris; LG Berlin, Recht und Schaden 1990, Seite 18; Harbauer a.a.O. § 4 ARB, Rdn. 147).
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